Fenster, Türen, Tore
Im Sachgebiet Fenster, Türen und Tore sind erfasst:
- Alle Bauarten von Toren in Gebäuden und Umzäunungen, insbesondere Sektional-, Roll-, Schwing-(Kipp-), Hub-, Schiebe-, Falt-, Drehflügeltore;
- Alle Bauarten von Türen in Gebäuden und in Umzäunungen, insbesondere Drehflügel-, Schiebe-, Falt- und Karusselltüren;
- Alle Bauarten von Fenstern in Gebäuden, insbesondere Drehflügel-, Drehkipp-, Parallel-, Aufstell- und Hubfenster;
- Tore, Türen und Fenster, die eine Zufahrt, einen Zugang und einen Zugriff zu Maschinen und technischen oder baulichen Einrichtungen ermöglichen;
- Sicherheitseinrichtungen an Toren, Türen und Fenstern, insbesondere Schaltleisten, Kraftbegrenzungssysteme, Absturzsicherungen (Fangvorrichtungen);
- Verschlüsse von Türen von Notausgängen;
- Glas in Toren, Türen und Fenstern hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Eigenschaften.
Nicht zu den primären Aufgaben des Fachausschusses zählen die nachstehend aufgeführten Eigenschaften von Toren, Türen und Fenstern:
- Brandschutz (Feuer- und Rauchschutz);
- Einbruchschutz;
- Wärmeschutz;
- Schutz gegen Umwelteinflüsse, wie Zugluft-, und Wasserdichtigkeit
Begriffe
Tore
Einrichtungen zum Öffnen und Verschließen von Verkehrswegen in oder an Gebäuden, die vorgesehen sind zur Durchfahrt von Fahrzeugen und Transportmitteln mit oder ohne Begleitung von Personen.
Übliche Abmessungen von Toren sind Breiten ≥ 2,5 m und eine Flügelfläche > 6,25 m².
Türen
Einrichtungen zum Öffnen und Verschließen von Verkehrswegen, vorgesehen zum Durchgang von Personen.
Übliche Abmessungen sind Breiten von < 2,5 m und eine Flügelfläche < als 6,25 m².
Fenster
Einrichtungen, die bevorzugt der Belichtung und Belüftung von Räumen dienen.


