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Anforderungen an Glastüren, Glasfenster und Glaswände

Sicherheitstechnische Anforderungen an Glas sind enthalten in § 8 (4) der Arbeitsstätten-Verordnung für Wände und § 10 (5) für Türen und Tore. Grundsätzlich müssen lichtdurchlässige Flächen, als auch Glas, bruchsicher ausgeführt oder gegen Eindrücken geschützt sein. Bruchsicher bedeutet, dass bei Stoß- und Biegebeanspruchungen keine scharfkantigen oder spitzen Teile entstehen oder herausfallen dürfen. Die Bruchsicherheit wird durch Pendelschlagversuche nach E DlN 12600 geprüft. Hierbei wird ein Prüfkörper von 45 kg Masse je nach Klasse aus unterschiedlichen Höhen gegen eine Scheibe (Prüfstück) gependelt. Gläser, die dieser Versuchslast widerstehen, werden als Sicherheitsglas bezeichnet. Hierzu zählen: Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), Verbund-Sicherheitsglas (VSG) und Normalglas mit Splitterschutzfolie mit einer Mindestdicke von 50 mm.

ESG kann in Dicken von 4 bis 15 mm hergestellt werden. Es wird vor allem für Glastüren, Glasfassaden, Treppengeländer und -brüstungen eingesetzt. Es kann durch einen Stempelaufdruck am Rand erkannt werden.

VSG besteht aus 2 oder mehreren Scheiben, die jeweils durch klarsichtige, zähelastische, hochreißfeste Folien zu einer Einheit verklebt sind. Es wird z.B. bei Fenster- und Türverglasungen mit Einbruchschutzaufgaben oder bei Überkopfverglasungen eingesetzt. VSG muss immer in einem Rahmen gefasst sein. Es ist nicht kennzeichnungspflichtig, gelegentlich jedoch an einem eingelegten Stahlfaden erkennbar.

Drahtglas und Bleiverglasung erfüllen üblicherweise nicht die Anforderungen an Sicherheitsglas.

Die Anforderungen an die Verwendung von Glas zeigt nachstehende Tabelle.

Einsatzort Glasart
Türen Ganzglastüren
gerahmte Türen
Glas nur im oberen Drittel
Sicherheitsglas
Sicherheitsglas
Normalglas
Fenster über Brüstung
über Querriegel
unter Querriegel
bodentiefes Fenster

Schaufenster
 
 
Normalglas
Normalglas
Sicherheitsglas
Sicherheitsglas

Normalglas
entsprechend Dicke (> 10 mm) auf Grund der Bemessungsregeln für Winddruck genügende Festigkeit, keine Splitterbildung
Wände Glasbausteine (wie Fenster)
gelten als durchbruchhemmend, Verlegung nach Norm
Geländer   Sicherheitsglas


Glasflächen von mehr als 75 % des Türflügels müssen gut wahrnehmbar sein, z.B. durch Bildzeichen, Symbole oder Farbtönungen.

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