Anforderungen an Glastüren, Glasfenster und Glaswände
Sicherheitstechnische Anforderungen an Glas sind enthalten in § 8 (4) der Arbeitsstätten-Verordnung für Wände und § 10 (5) für Türen und Tore. Grundsätzlich müssen lichtdurchlässige Flächen, als auch Glas, bruchsicher ausgeführt oder gegen Eindrücken geschützt sein. Bruchsicher bedeutet, dass bei Stoß- und Biegebeanspruchungen keine scharfkantigen oder spitzen Teile entstehen oder herausfallen dürfen. Die Bruchsicherheit wird durch Pendelschlagversuche nach E DlN 12600 geprüft. Hierbei wird ein Prüfkörper von 45 kg Masse je nach Klasse aus unterschiedlichen Höhen gegen eine Scheibe (Prüfstück) gependelt. Gläser, die dieser Versuchslast widerstehen, werden als Sicherheitsglas bezeichnet. Hierzu zählen: Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), Verbund-Sicherheitsglas (VSG) und Normalglas mit Splitterschutzfolie mit einer Mindestdicke von 50 mm.
ESG kann in Dicken von 4 bis 15 mm hergestellt werden. Es wird vor allem für Glastüren, Glasfassaden, Treppengeländer und -brüstungen eingesetzt. Es kann durch einen Stempelaufdruck am Rand erkannt werden.
VSG besteht aus 2 oder mehreren Scheiben, die jeweils durch klarsichtige, zähelastische, hochreißfeste Folien zu einer Einheit verklebt sind. Es wird z.B. bei Fenster- und Türverglasungen mit Einbruchschutzaufgaben oder bei Überkopfverglasungen eingesetzt. VSG muss immer in einem Rahmen gefasst sein. Es ist nicht kennzeichnungspflichtig, gelegentlich jedoch an einem eingelegten Stahlfaden erkennbar.
Drahtglas und Bleiverglasung erfüllen üblicherweise nicht die Anforderungen an Sicherheitsglas.
Die Anforderungen an die Verwendung von Glas zeigt nachstehende Tabelle.
| Einsatzort | Glasart | |
| Türen | Ganzglastüren gerahmte Türen Glas nur im oberen Drittel |
Sicherheitsglas Sicherheitsglas Normalglas |
| Fenster | über Brüstung über Querriegel unter Querriegel bodentiefes Fenster Schaufenster |
Normalglas Normalglas Sicherheitsglas Sicherheitsglas Normalglas entsprechend Dicke (> 10 mm) auf Grund der Bemessungsregeln für Winddruck genügende Festigkeit, keine Splitterbildung |
| Wände | Glasbausteine | (wie Fenster) gelten als durchbruchhemmend, Verlegung nach Norm |
| Geländer | Sicherheitsglas | |
Glasflächen von mehr als 75 % des Türflügels müssen gut wahrnehmbar sein, z.B. durch Bildzeichen, Symbole oder Farbtönungen.
