In welchen Fällen ist zu befürchten, dass sich Personen durch Zersplittern der Türflächen verletzen können?
Als Fälle im Betrieb sind zu betrachten, wenn Personen bei bestimmungsgemäßem Verhalten sowie vorhersehbarem Fehlverhalten an die lichtdurchlässigen Flächen stoßen oder in diese fallen können.


