Ist grundsätzlich zu fordern, dass alle Türen, die zu mehr als der Hälfte aus bruchsicherem, durchsichtigem Werkstoff bestehen, auf beiden Seiten in etwa 1 m Höhe eine über die Türbreite verlaufende Handleiste (Querriegel, Abweisriegel) haben?
Diese Anforderung ist nur in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 10/5 zu finden. Eine Begründung ist nicht bekannt. Es ist auch unklar, welcher Textteil der ArbStättV dadurch konkretisiert werden soll.


