Was versteht man unter Bruchsicherheit?
Nach ASR 10/5, Ziffer 1.1 gilt ein Werkstoff für lichtdurchlässige Flächen als bruchsicher, wenn bei Stoß- oder Biegebeanspruchung keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausfallen.
Bei einem bruchsicheren Werkstoff sollten jedoch nach einem Bruch auch keine scharfkantigen oder spitzen Teile aus der Fläche herausstehen.


