Für den gewerblichen Bereich ist die BG-Regel „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ (BGR 232) für die erforderlichen Maßnahmen zur Prüfung heranzuziehen, wie aber sieht es im privaten Bereich aus?
Für den privaten Bereich (z.B. für den privaten Hauseigentümer) gelten die Bauordnung (BauO) sowie die Garagen-Verordnung (GaVO) des jeweiligen Bundeslandes.
In der Bauordnung von Nordrhein-Westfalen sind z.B. analog zur BG-Regel BGR 232 Sachkundigenprüfungen an kraftbetätigten Garagentoren mindestens alle 12 Monate vorgeschrieben.
Für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore im privaten Bereich gilt die BG-Regel BGR 232 nicht unmittelbar, es sei denn, dass auf sie z.B. in der Bauordnung Bezug genommen wird. Die Vorgaben sind jedoch als Regeln der Technik anzusehen und können z.B. in zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren Anwendung finden.


