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Wie erlangt man die erforderliche Sachkunde?

Sachkunde besitzen

  • Ingenieurinnen und Ingenieure der entsprechenden Fachrichtungen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung
  • Personen mit abgeschlossener handwerklicher Ausbildung oder mit gleichwertiger Ausbildung und mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung, in der sie tätig werden.

Schulungen zum Erwerb der theoretischen Kenntnisse zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren führen z.B. Technische Überwachungsvereine (TÜV) durch. Der Fachausschuss Bauliche Einrichtungen bietet hierfür keine Seminare an.

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