Prüfung und Zertifizierung
Die berufsgenossenschaftliche Prüf- und Zertifizierungsstelle für Bodenbeläge ist beim Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - IFA angesiedelt. Dort werden auf Antrag Baumuster von Bodenbelägen auf ihre rutschhemmenden Eigenschaften geprüft.
Zeigt das Ergebnis der Prüfung, dass das Baumuster die Mindestanforderungen an die Rutschhemmung von Bodenbelägen erfüllt, so wird vom IFA ein Prüfzeugnis ausgestellt. Auf Grundlage des Prüfzeugnisses kann die DGUV Test-Prüfbescheinigung erteilt werden, die zum Führen des DGUV Test-Zeichens berechtigt.
Wird eine Baumusterprüfung gewünscht, ist die folgende Vorgehensweise zu berücksichtigen:
- Lesen Sie die Grundsätze zur Prüfung und Zertifizierung - !
http://www.dguv.de/dguv-test/de/produktsicherheit/pruefgrundlagen/pruefgrundsaetze/01ifa/index.jsp
Die Grundsätze enthalten wichtige Informationen zu den Prüfgrundlagen, wie Normen und berufsgenossenschaftliche Regeln, zu den angewendeten Prüfverfahren und den Prüfgebühren. - Das Auftragsformular, mit dem das IFA zur Prüfung und/oder Zertifizierung beauftragt wird, sowie die Verträge, die zwischen Auftraggeber und dem IFA abgeschlossen werden, stehen zum Download zur Verfügung:
http://www.dguv.de/ifa/de/pruef/zeichen/zeichen1/index.jsp - Ansprechpartner für die Prüfung und Zertifizierung von Bodenbelägen im IFA sind:
- der Fachzertifizierer, Herr Dr. Ing. Detlef Mewes;
- der Prüfer, Herr Norbert Wilm.
Erfahrungsaustauschkreis der Prüf- und Zertifizierungsstellen für Bodenbeläge
Die in der nachstehenden PDF-Datei aufgelisteten Stellen nehmen freiwillig an Maßnahmen wie Rundversuchen und dem Erfahrungsaustausch zur Qualitätssicherung der Prüfung der Rutschhemmung nach BGR 181 bzw. DIN 51130 teilt. Sie sind deshalb für die Durchführung der Prüfung besonders geeignet.


