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Ablauf der Prüfungen

Beauftragung

Auf Grund des schriftlich geäußerten Anliegens des Auftraggebers, Baumuster vom FABE prüfen zu lassen, erfolgt von der Prüf- und Zertifizierungsstelle die Übersendung des schriftlichen Angebotes unter Beifügung

  • der Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung (GS-BE),
  • der Prüf- und Zertifizierungsordnung BGG 902,
  • des Musters des Vertrages und
  • ggf. der Gebührenordnung

an den Auftraggeber mit der Bitte,

  • den schriftlichen Auftrag entsprechend Abschnitt 3.1 des entsprechenden Prüfgrundsatzes GS-BE zurückzusenden,
  • die Prüfungsunterlagen entsprechend Abschnitt 3.2 der entsprechenden GS-BE in doppelter Ausfertigung beizufügen und
  • ein Baumuster entsprechend Abschnitt 3.3 der entsprechenden GS-BE bereitzustellen.

Nach Zurücksendung des ausgefüllten Antragsformulars und der Übersendung der Prüfungsunterlagen wird dem Auftraggeber der von der Prüfstelle ausgefüllte und unterschriebene Vertrag in doppelter Ausfertigung zur Unterschrift übersandt mit dem Hinweis darauf, dass das Original beim Antragsteller verbleibt und die Durchschrift an die Prüfstelle zurückzusenden ist.

Durchführung der Prüfung

Prüfung von allen im Sachgebiet aufgeführten Produkten auf der Basis der jeweiligen Prüfgrundsätze.

Prüfer:

 

Juergen_Chilian_Foto Bernhard_Bruenker_Foto_neu Sonja_Frieß_Foto_neu

Dipl.-Ing. Jürgen Chilian
(verantwortlich)

Bernhard Brünker
(Prüftechniker)

Dipl.-Ing. Sonja Frieß
(Prüferin zum Produkt
"Klapptreppen") 

 

Die Prüfung beinhaltet:

  • Durchsicht der Prüfungsunterlagen auf Vollständigkeit,
  • Prüfung der Prüfungsunterlagen,
  • Prüfung des vom Auftraggeber bereitgestellten Baumusters am Prüfort unter Zugrundelegung des Prüfgrundsatzes GS-BE;
  • Durchführung von Teilprüfungen durch das IFA oder Durchführung von Teilprüfungen beim Hersteller bzw. Auftraggeber,
  • Anfertigen des Prüfberichtes unter Einbeziehung der Teilprüfergebnisse,
  • Ausstellen der BG- bzw. GS-Prüfbescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer von max. 5 Jahren,
  • Übersenden einer Ablichtung der Prüfbescheinigung an DGUV Test zur Prüfung auf formale Richtigkeit und zur Registrierung der Prüfbescheinigung,
  • Übersenden des Originals der Prüfbescheinigung an den Auftraggeber nach formaler Überprüfung der Prüfbescheinigung durch DGUV Test; der Prüfbescheinigung wird eine Ausfertigung des Prüfberichtes und eine Ausfertigung der Prüfungsunterlagen beigefügt.
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