Ablauf der Prüfung
Auf Grund des schriftlich oder mündlich geäußerten Anliegens eines Herstellers/Lieferers, Baumuster von Fahrzeugwaschanlagen prüfen zu lassen, erfolgt von der Prüf- und Zertifizierungsstelle die
- Überprüfung der Zuständigkeit der Prüfstelle für die vom Hersteller/Lieferer genannten Fahrzeugwaschanlagen anhand von Beschreibungen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen und die
- Übersendung des schriftlichen Angebotes an den Hersteller/Lieferer unter Beifügung
- der Grundsätze für die Prüfung der Arbeitssicherheit entweder für
- Portalwaschanlagen (GS-BE-03),
- Autowaschstraßen (GS-BE-02),
- von Hand verfahrbare Fahrzeugwaschanlagen (GS-BE-18),
- von bürstenlosen Fahrzeugwaschanlagen (GS-BE-20),
- der Prüf- und Zertifizierungsordnung BGG 902,
- des Musters des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- des Auftragsformulars und
- ggf. der Gebührenordnung
mit der Bitte
- den Auftrag entsprechend Abschnitt 3.1 der Prüfgrundsätze zu stellen,
- die Prüfungsunterlagen entsprechend Abschnitt 3.2 in doppelter Ausfertigung beizufügen,
und
- Baumuster an einem von ihm benannten, geeigneten Ort bereitzustellen.
Nach Zurücksendung des ausgefüllten Auftragsformulars und der Übersendung der Prüfungsunterlagen wird dem Antragsteller der von der Prüfstelle ausgefüllte und unterschriebene Vertrag in doppelter Ausfertigung zur Unterschrift übersandt mit dem Hinweis, dass das Original beim Antragsteller verbleibt und die Durchschrift an die Prüfstelle zurückzusenden ist.
Durchführung der Prüfung
Prüfung von allen im Sachgebiet aufgeführten Produkten auf der Basis der jeweiligen Prüfgrundsätze.
Prüfer:
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| Dipl.-Ing. Peter Keilholz (verantwortlich) |
Dipl.-Ing. Walter Dworschak (Elektrik) |
Dipl.-Ing. Erwin Kistner (Elektrotechnik) |
Die Prüfung beinhaltet:
- Durchsicht der Prüfungsunterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Baumuster,
- Prüfung des vom Antragsteller bereitgestellten Baumusters unter Zugrundelegung der zutreffenden Prüfgrundsätze Abschnitt 4.2,
- Die elektrische Prüfung wird durch einen Fachprüfer vorgenommen. Die Prüfungen erfolgen unter Arbeitsraumbedingungen (Temperaturen 20 °C ± 10 °C),
- Anfertigen des Prüfberichtes durch den Prüfer,
- Ausstellen der Prüfbescheinigung (Gültigkeitsdauer der Bescheinigung: 5 Jahre) und Unterschreiben der Prüfbescheinigung durch den Leiter des Fachbereichs Zertifizierung oder seinen Stellvertreter,
- Übersenden einer Ablichtung der Prüfbescheinigung an DGUV Test zur Prüfung auf formelle Richtigkeit und zur Registratur der Prüfbescheinigung,
- Übersenden des Originals der Prüfbescheinigung an den Antragsteller nach Freigabe der Prüfbe-scheinigung durch DGUV Test. Der Prüfbescheinigung wird eine Ausfertigung des Prüfberichtes und eine Ausfertigung der Prüfungsunterlagen beigefügt.
Damit hat die Prüfung und Zertifizierung ihren Abschluss gefunden.





