Ablauf der Prüfung
Auf Grund des schriftlich geäußerten Anliegens des Herstellers/Lieferers, Baumuster von Kassentischen vom Schgebiet (SG) BE prüfen zu lassen, erfolgt von der Prüf- und Zertifizierungsstelle die Überprüfung der Zuständigkeit der Prüfstelle für den vom Hersteller/Lieferer ins Auge gefassten Kassentisch anhand von Beschreibungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen und die
Übersendung des schriftlichen Angebotes unter Beifügung
- der Grundsätze für die Prüfung der Arbeitssicherheit von Kassentischen (GS-BE-14),
- der Prüf- und Zertifizierungsordnung BGG 902,
- des Musters des Vertrages,
- des Formulars "Auftrag zur Prüfung Arbeitssicherheit" und
- und ggf. der Gebührenordnung
- den schriftlichen Auftrag entsprechend Abschnitt 3.1 der GS-BE-14 unterschrieben zurückzusenden,
- die Prüfungsunterlagen entsprechend Abschnitt 3.2 der GS-BE-14 in doppelter Ausfertigung beizufügen und
- Baumuster entsprechend Abschnitt 3.3 der GS-BE-14 bereitzustellen.
Nach Zurücksendung des ausgefüllten Antragsformulars und der Übersendung der Prüfungsunterlagen wird dem Antragsteller der von der Prüfstelle ausgefüllte und unterschriebene Vertrag in doppelter Ausfertigung zur Unterschrift übersandt mit dem Hinweis darauf, dass das Original beim Antragsteller verbleibt und die Durchschrift an die Prüfstelle zurückzusenden ist.
Durchführung der Prüfung
Prüfung von allen im Arbeitsgebiet aufgeführten Produkten auf der Basis der jeweiligen Prüfgrundsätze.
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Dipl.-Ing. Peter Keilholz |
Dipl.-Ing. Walter Dworschak |
Dipl.-Ing. Erwin Kistner |
Die Prüfung beinhaltet:
- Durchsicht der Prüfungsunterlagen auf Vollständigkeit,
- Prüfung des vom Antragsteller bereitgestellten Baumusters unter Zugrundelegung der Prüfgrundsätze GS-BE-14; damit wird auch geprüft, ob die unter Abschnitt 4.1. der GS-BE-14 aufgeführten Regelwerke erfüllt sind,
- Anfertigen des Prüfberichtes durch den Prüfer,
- Ausstellen der Prüfbescheinigung durch den Prüfer,
- Unterschreiben der Prüfbescheinigung durch den Leiter des Fachbereiches Zertifizierung oder seinen Stellvertreter,
- Übersenden einer Ablichtung der Prüfbescheinigung an DGUV Test zur Überprüfung auf formelle Richtigkeit und zur Registratur der Prüfbescheinigung,
- Übersenden des Originals der Prüfbescheinigung an den Antragsteller nach Freigabe der Prüfbescheinigung durch DGUV Test. Der Prüfbescheinigung wird eine Ausfertigung des Prüfberichtes und eine Ausfertigung der Prüfungsunterlagen beigefügt.
Damit hat die Prüfung und die Zertifizierung ihren Abschluss gefunden.





